Häufig gestellten Fragen:

  • Kann ich vorzeitig aus der ELBE-Miete aussteigen?


    Ja, Sie können auch vorzeitig aus der Miete aussteigen. Es ist aber je nach bisheriger Mietdauer und Aufwand eine Entschädigung zu bezahlen. (Kosten für Abholung, Lagerung und Verwertung) und das Gerät muss an ELBE retourniert werden.


  • Fallen bei der Vertragsverlängerung wieder Gebühren an?


    Nein, weil es keinen neuen Vertrag gibt.

  • Was hat das Mietsystem für einen Sinn?


    Immer auf den neuesten technischen Stand, fix kalkulierbare Kosten, unternehmerisch abschreibbar, kein Investitionsaufwand. Sie bezahlen keine Arbeitszeit und keine Ersatzteile bei Reparatur!